Eisenbahnbetrieb

Eisenbahnbetrieb
Eisenbahnbetrieb,
 
eisenbahnspezifische Bezeichnung für alle Maßnahmen und Tätigkeiten zum Bewegen von Eisenbahnfahrzeugen und zur Bildung und Auflösung der Züge einschließlich der Bedienung der Zusatzanlagen (z. B. Ladestellen). Zur unmittelbaren Steuerung und Sicherung des Zug- und Rangierbetriebes auf der Strecke und in Bahnhöfen sind Betriebsstellen erforderlich, z. B. Stellwerke, Abzweigstellen, Blockstellen, Anschlussstellen und Schrankenposten. Der Eisenbahnbetriebsdienst, allgemein als »Dienst am rollenden Rad« bezeichnet, umfasst vorbereitende Arbeiten (z. B. Fahrplanwesen, Betriebstechnik) und unmittelbar der Beförderung dienende Tätigkeiten (z. B. Zugfahr-, Rangier-, Stellwerks-, Zugleitdienst).

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Ei|sen|bahn|be|trieb, der <o. Pl.>: Betrieb (2 a) der ↑Eisenbahn (a): den E. auf einer Strecke stilllegen.

Universal-Lexikon. 2012.

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